HOAI 2013 vs. HOAI 2021: Was hat sich geändert, was ist neu?
Seit 1. Januar 2021 gilt eine neue Fassung der HOAI, die Honorarsätze nicht mehr verbindlich vorgibt, sondern Abweichungen zulässt.
Ein Überblick über die wesentlichen Regelungen und Änderungen
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen EU-Recht verstoßen. Vor diesem Hintergrund musste die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsprechend überarbeitet werden.
Die angepasste HOAI ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und findet auf alle nach dem 31. Dezember 2020 begründeten Vertragsverhältnisse Anwendung (§ 57 Abs. 2 HOAI). Für die zwischen dem 17. Juli 2013 und dem 31. Dezember 2020 geschlossenen Verträge gilt die HOAI 2013 und für die vor dem 17. Juli 2013 geschlossenen Verträge gelten die früheren Vorschriften (HOAI 2009 und vorangegangene Fassungen).
Die Honorare für Planungsleistungen sind nach dem Willen des EuGH nunmehr frei vereinbar. Die Vergütung richtet sich somit grundsätzlich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien treffen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 HOAI), ohne dass diese sich – wie bisher – im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze bewegen müssen. Zulässig ist es auch, nur einzelne Bestandteile der HOAI 2021 zu vereinbaren bzw. die HOAI 2021 zwar grundsätzlich zugrunde zu legen, einzelne Bestandteile aber anders zu regeln.
Die Regelungen der HOAI können jedoch weiterhin zum Zwecke der Honorarberechnung einer Honorarvereinbarung zugrunde gelegt werden (§ 1 Satz 2 HOAI). Die (unveränderten) Honorartafeln weisen in diesem Zusammenhang sogenannte Orientierungswerte aus mit Honorarspannen zwischen einem unteren Honorarsatz und einem oberen Honorarsatz (§ 2a Abs. 1 HOAI). Diese entsprechen den bisherigen Mindest- beziehungsweise Höchstsätzen.

Hinweis:
Die Novellierung der HOAI 2021 hat sich darauf beschränkt, die Vorgaben des EuGH minimalinvasiv noch im Jahr 2020 umzusetzen. Weitere in der Diskussion befindliche Änderungen der HOAI (z. B. Anpassung der Honorartafelwerte und Aktualisierung der Leistungsbilder) wurden zurückgestellt. Insofern ist anzunehmen, dass eine erneute Anpassung der Verordnung mittelfristig erfolgen wird.
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- Die Excel-Arbeitsmappe „HOAI Rechner“ enthält keine Makros und wird im Dateiformat *.xlsx zugesandt. Dieses Dateiformat lässt sich mit Microsoft Excel ab 2007 sowie Programmen wie OpenOffice oder Google Docs auf unterschiedlichen Plattformen öffnen und bearbeiten.
Der „HOAI Rechner“ für Excel
Honorarberechnung nach HOAI 2021 mit Microsoft Excel
Die Excel-Arbeitsmappe „HOAI Rechner“
Die Excel-Arbeitsblätter von www.hoai-info.de erleichtern die Honorarberechnung nach HOAI 2021 wesentlich und stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Egal, ob Sie eine Honorarkalkulation zur Angebotserstellung, Kostenkontrolle oder Abrechnung anfertigen wollen – die Excel-Arbeitsmappe „HOAI Rechner“ unterstützt Sie dabei.
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Der „HOAI Rechner“ umfasst die notwendigen Excel-Arbeitsblätter für alle Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung nach HOAI 2021. Diese sind für überschaubare Projekten oder komplexe Vorhaben gleichfalls nutzbar. Das Honorar für mehrere Leistungsbilder bzw. Planungsbüros, die zum Beispiel in einer großen ARGE zusammenarbeiten lässt sich einfach ermitteln und wird Ihnen im „HOAI Rechner“ in einer Zusammenfassung dargestellt. Somit lassen sich auch unterschiedliche Varianten durchspielen und die Auswirkung von Honorarzonen oder Zuschlägen unmittelbar überprüfen.
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Im Vergleich zu separaten Softwarelösungen besitzt der „HOAI Rechner“ den großen Vorteil, dass sich Nutzer von Microsoft Office sofort zurechtfinden. Es ist keine Einarbeitung notwendig, wenn Sie sich mit Microsoft Excel bereits auskennen. Auch der Datenaustausch wir wesentlich vereinfacht, da Ihre Geschäftspartner keine zusätzliche Software zur Bearbeitung der Excel-Arbeitsblätter benötigen.
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten des „HOAI Rechner“
Auf einen Blattschutz der Excel-Arbeitsmappe wurde verzichtet, um individuelle Änderungen zu ermöglichen. Darüber hinaus läuft der „HOAI Rechner“ ohne Makros, sodass eine Erweiterung und Anpassung von Formel sehr einfach möglich ist. Denn nicht nur jedes Bauvorhaben ist einzigartig, auch die zugehörige Honorarberechnung weist häufig Besonderheiten auf. Im „HOAI Rechner“ können Sie daher projektspezifische Anpassungen sehr einfach vornehmen. Genauso einfach lässt sich das Layout individualisieren, um zum Beispiel das eigene Logo in die Kopfzeile einzubinden.
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Nachfolgend ein kleiner Überblick über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und Darstellungsformen der Excel-Arbeitsblätter zur Honorarermittlung nach HOAI 2021:
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Das war noch lang nicht alles ...
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